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AGB / Allgemeine Geschäftsbedingungen milo rental GmbH

Hinweis: Wir vermieten ausschließlich an gewerbliche Kunden (B2B) mit mind. 2 Jahren Geschäftstätigkeit
Eine Angebots-Abgabe oder eine Auftragsannahme behalten wir uns nach Prüfung des Auftragsgebers immer vor!

In Ergänzung zu den uneingeschränkt geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (siehe unten) gelten für Vermietungsgeschäfte die folgenden Allgemeinen Vermietbedingungen:

§1 Mietverhältnis/Mietdauer
Das Mietverhältnis beginnt an dem Tag, an dem die gemietete Ware bei milo rental GmbH durch den Mieter abgeholt wird oder an einen von milo rental GmbH beauftragten Logistik-Dienstleister übergeben wird.
Das Mietverhältnis endet an dem Tag, an dem die gemietete Ware bei milo rental GmbH bzw. seinen Vertragspartnern wieder vollständig eingetroffen ist.

§2 Verzug/Rückgabe
Wenn die Mietware nicht vertragsgemäß vollständig zurückgegeben wird, berechnet milo rental GmbH je angefangenem weiteren Kalendertag einen vollen Tagesmietsatz an den Mieter.
Wenn auf der Mietware noch Accounts oder IDs (z.B. Apple-IDs oder Google-IDs) angemeldet sind und milo rental GmbH die Mietware dadurch nicht zurücksetzen und weitervermieten kann gilt die Mietware ebenfalls als nicht vertragsgemäß vollständig zurückgegeben und milo rental GmbH berechnet je angefangenem weiteren Kalendertag einen vollen Tagesmietsatz an den Mieter.
Verlängerungen der Mietdauer sind möglich, müssen aber in jedem Fall mit milo rental GmbH abgesprochen und abgestimmt werden und bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch milo rental GmbH. Eine Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt durch Geltung von § 546a BGB vorbehalten.

§3 Bonität des Mieters/Kaution/Mietsicherheit
milo rental GmbH vermietet ausschließlich an Gewerbe, Industrie und öffentliche Einrichtungen mit mind. 2 Jahren Geschäftstätigkeit
Bei einem Geschäft mit einem Privatkunden wird eine Mietsicherheit bei jeder Mietung verlangt.
milo rental GmbH prüft jeden anfragenden potentiellen Mieter vor Angebotserstellung bei einem Kreditversicherer.
Sollte diese Auskunft oder eine eigene kaufmännische Erfahrung negativ ausfallen, kann milo rental GmbH die Übergabe der Mietsache an den Mieter von der Hinterlegung einer Mietsicherheit abhängig machen.
Die Höhe dieser Mietsicherheit wird an dem Wiederbeschaffungswert der Mietsache bemessen und von milo rental GmbH im Angebot an den Mieter genau definiert.
milo rental GmbH akzeptiert die Zahlung der Mietsicherheit wie folgt: per Überweisung im Voraus, mit Paypal oder mit Kreditkarte.
Eine Zahlung der Mietsicherheit per Kreditkarte ist nur gegen Zahlung von 4% Disagio möglich - eine Rückzahlung der Mietsicherheit, die per Kreditkarte hinterlegt wurde, ist erst nach Überweisung des Kreditkarten Unternehmens an milo rental GmbH - üblicherweise in der 2. KW des Folgemonats - an den Mieter möglich.
Der Mieter definiert bei Auftrag, wie er die Mietsicherheit bezahlen möchte und wie er diese zurückerhalten möchte.
milo rental GmbH zahlt die Mietsicherheit erst bei vollständiger und überprüfter Rückgabe der Mietsache in vertragsgerechtem Zustand an den Mieter aus.

§4 Rücktritt des Mieters
Die Rücktrittskosten werden wie folgt definiert:
100% bei Rücktritt nach Lieferung oder früherer Rücklieferung.
100% wenn der Mieter die Ware bestellt aber die Vorkassenrechnung nicht vor Versandtermin bezahlt.
100% wenn der Mieter die Ware nicht wie vereinbart abholt.
100% wenn der Mieter die Zustellung der Ware nicht ermöglicht und diese durch den Logistik-Dienstleister retourniert wird.
100% bei Rücktritt bei weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Versandtermin und -zeit.
50% bei Rücktritt bei weniger als 10 Tagen vor dem vereinbarten Versandtermin und -zeit.
30% bei Rücktritt länger als 10 Tage vor dem vereinbarten Versandtermin und -zeit.
Grundlage für die prozentuale Berechnung ist immer der Netto-Auftragswert.

§5 Haftung der Mieters
milo rental GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass der Mieter selbstständig eine Versicherung der Mietgeräte vornehmen muss. Ein Versicherungsabschluss über milo rental GmbH ist nicht möglich.
Der Mieter haftet gegenüber milo rental GmbH für ...
... Beschädigungen der Mietware mit den Reparaturkosten. Sollten die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert der Mietware übersteigen, dann haftet der Mieter nur mit dem Wiederbeschaffungswert der Mietware.  
... Verunreinigungen der Mietware, wie z.B. Entfernung von Aufklebern oder Essensresten, etc. mit dem Arbeitsaufwand -> siehe §10 Absatz I.  
... Entfernung oder Beschädigung von Eigentum-Hinweisschildern mit 15 Euro zzgl. MwSt.
... Verlust, Abhandenkommen, Beschlagnahme, Pfändung, Diebstahl und Unterschlagung der Mietware mit dem Wiederbeschaffungswert.
... Verlust, Abhandenkommen, Beschlagnahme, Pfändung, Diebstahl und Unterschlagung von Mietware-Zubehör, wie z.B. Mäusen etc., mit dem Wiederbeschaffungswert.
... Verlust, Abhandenkommen, Beschlagnahme, Pfändung, Diebstahl und Unterschlagung der Mietware auf dem Transportweg mit dem Wiederbeschaffungswert, wenn der Mieter eingenständig verschickt oder mit dem Versand einen selbst gewählten Dritten/Dienstleister beuaftragt.                                    
... Schäden an der Mietware, die aus der Verwendung von selbst geschriebener Software, nicht kommerzieller Software, nicht registrierter Software, Schriften, Shareware oder Freeware unmittelbar oder mittelbar herrühren.
... den Zeitraum der Wiederbeschaffung bzw. der Schadensregelung aus den vorigen Punkten des §5. milo rental GmbH ist in diesem Fall berechtigt, für Umsatzausfälle und entstehende Kosten, dem Mieter eine Schadensrechnung zu stellen.

§6 Untervermietung
Der Mieter darf einem Dritten weder das Gerät weitervermieten, noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher Art an dem Gerät einräumen. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen Rechte an dem Gerät geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, diesem Dritten schriftlich die Tatsache des Eigentums der milo rental GmbH mitzuteilen und der milo rental GmbH unverzüglich schriftlich Anzeige zu erstatten.

§7 Preise
Die Angebote und Preise von milo rental GmbH sind stets freibleibend. Eine Reservierung von Mietware kann nicht vorgenommen werden. Erst bei Bestellung teilt milo rental GmbH dem Mieter mit, ob die Ware verfügbar ist.
Alle Preise sind netto zzgl. USt., verstehen sich als reine Mietkosten für die Bereitstellung ohne Lieferung, Aufstellung, Montage, Installation oder Einbau exklusive Verpackung und Versand.
Für weitere Dienst-, Werk- und Transportleistungen erstellt milo rental GmbH ein individuelles Angebot.
Es gelten ausschließlich die jeweiligen Angebotspreise von milo rental GmbH.

§8 Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsbedingungen werden im Angebot von milo rental GmbH an den Mieter definiert.
Sollte dies nicht erfolgen, gelten folgende Definitionen:
Ist die Mietdauer länger als einen Monat, so sind die Mietkosten jeweils im Voraus für den nächsten Monat zu entrichten. Für Messen gilt: 14 Tage vor Messebeginn.

§9 Versand und Abholung von Mietware
Wird milo rental GmbH beauftragt die Mietware zu einem Geschäftssitz des Mieters zu versenden und/oder abzuholen, ist dies bei Auftragserteilung zu definieren.
Der Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von milo rental GmbH. Eine Versendung findet immer auf ausdrücklichen Wunsch des Mieters statt - hier gilt IV. 4 der AGB entsprechend. Alle in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten sind vom Mieter zu tragen.
milo rental GmbH hat eine Transportversicherung abgeschlossen.
Die im Auftrags definierten Anliefer- und Abholzeiten sind durch den Mieter einzuhalten.
9.1 Anlieferung
Trifft der Logistikdienstleister den Mieter nicht wie vereinbart an, muss der Mieter die dadurch entstehenden Kosten für die erneute Anlieferung tragen - eine Verkürzung des Mietzeitraums ist nicht möglich. Die Ware wird NICHT beim Nachbarn abgegeben, oder in einen Hausflur gestellt etc. Sie wird nur direkt übergeben.  
9.2. Abholung
Hält der Mieter die Mietware nicht rechtzeitig zur Abholung bereit oder wird der Mieter von dem Logistikdienstleister nicht angetroffen, muss der Mieter die dadurch entstehenden Kosten für erneute Abholung  und ggf. Verlängerung des Mietzeitraums tragen. Es gelten die in §2 angegeben Punkte für die so verspätete Rückgabe.

§10 Pflichten der Mieters:
Der Mieter hat sich an folgende Punkte bei der Nutzung der Mietgeräte von milo rental GmbH zu halten:

A. Transportschäden:
milo rental GmbH verpackt die Geräte ordnungsgemäß bei jeder Versendung. Der Mieter ist verpflichtet, die Verpackung beim Empfang auf Transportschäden zu überprüfen. Sind Mängel an der Verpackung zu sehen, darf der Mieter die Ware nur unter Vorbehalt vom Spediteur entgegen nehmen und muss diese Schäden mit Bild und Unterschrift vom Erfüllungsgehilfen des Logistikdienstleisters dokumentieren. Wenn der Mieter die Ware trotz offensichtlicher Mängel ohne Vorbehalt annimmt, haftet der Mieter vollständig für alle möglichen Fehler!

B. Prüfung der Mietgeräte:
Der Mieter ist verpflichtet die gelieferten Mietgeräte innerhalb von 2 Stunden nach Empfang auf Vollständigkeit und Betriebsfähigkeit zu überprüfen! Mängel sind sofort schriftlich per E-Mail an milo@milo-rental.com oder per Tel an 040/521059-60 zu melden. Spätere Reklamationen (Mietminderungen) sind ausgeschlossen.

C. Nutzung:
Der Mieter muss die Mietware vor dem Einschalten auf Zimmertemperatur aufwärmen lassen und vor dem Verpacken wieder auf Zimmertemperatur abkühlen lassen.

D. Drucker:
milo rental GmbH liefert Drucker immer ohne Papier aus. Papier, das sich bei der Rücklieferung im Drucker befindet, wird ohne es dem Mieter mitzuteilen, vernichtet.

E. Passwort:
Alle milo rental GmbH Miet-PCs haben ein BIOS Passwort! Dieses können Sie bei milo rental GmbH im Einzelfall erfragen! Es darf aber in keinem Fall verändert werden.
Auf keinem der milo rental GmbH Mietgeräte ist im Betriebssystem ein Passwort hinterlegt.

F. Lieferungen im Case oder Originalkarton:
Das Case oder der Originalkarton gehören zum Lieferumfang und sind vollständig inkl. des Innenlebens an milo rental GmbH zurückzugeben bzw. bereitzustellen. Schäden, die bei Rückgabe der Geräte durch unsachgemäße Verpackung entstehen, trägt der Mieter in voller Höhe!

G. Sicherung der Mieterdaten nach Rückgabe:
Alle Daten, die sich bei Rückgabe auf den Mietgeräten befinden, werden ohne Rückfrage unwiederbringlich gelöscht. Bitte prüfen Sie alle Mietgeräte vor der Rückgabe auf eventuell wichtige Daten und sichern Sie diese entsprechend auf externe Datenträger.

milo rental GmbH übernimmt keine Haftung für Daten, die auf den Mietgeräten genutzt wurden.
Der Mieter muss seine wichtigen/sensiblen Daten aktiv selber löschen.

H. TFT-/LCD-/LED-Bildschirme:
Auf keinen Fall darf das Display mit Fingern oder Gegenständen berührt werden.

I. Aufkleber, Beschriftung und Verschmutzung:
Es dürfen KEINE Aufkleber auf den Mietgeräten angebracht werden bzw. auf die Rückseite geklebt werden! Durch den Mieter angebrachte Aufkleber, Verschmutzungen, Beschriftungen oder ähnliches müssen rückstandslos vor Rückgabe vom Mieter entfernt werden. Sollten die Mietgeräte beklebt, verdreckt und/oder beschriftet zurückkommen, gilt die Ware als nicht vollständig zurückgegeben und der Mietzeitraum wird um die Säuberungszeit verlängert. Zusätzlich werden alle Reinigungsmaßnahmen mit 25 Euro netto plus MwSt. pro Mietgerät berechnet!

J. unsachgemäßer Gebrauch und Diebstahl der Geräte:
Der Mieter ist über die gesamte Mietdauer für die Geräte verantwortlich und haftet gegenüber milo rental GmbH mit dem Neuwert der Geräte. Übernimmt milo rental GmbH auf ausdrücklichen Wunsch des Mieters den Versand der Geräte, haftet der Mieter in der Zeit zwischen Lieferung und Abholung der Geräte gegenüber milo rental GmbH ebenfalls mit dem Neuwert der Geräte.

K. Software & Betriebssystem:
Die Mietgeräte werden fertig zur Nutzung mit Betriebssystem und Office-Software ausgeliefert. Diese darf vom Mieter nicht verändert oder gelöscht werden. Zusätzlich befindet sich eine versteckte Partition auf allen Notebooks. Der Mieter darf daher die Festplatte NICHT formatieren. Eine Veränderung bei Rücklieferung berechnen wir nach Aufwand mit mindestens 99 Euro zzgl. ges. MwSt. pro Stunde! Sprechen Sie uns vor Mietung gern auf andere Anforderungen an. Wird die Festplatte formatiert gilt das Mietgerät nach §2 Vermietbedingungen: Verzug/Rückgabe (siehe oben) als nicht vertragsgemäß vollständig zurückgegeben mit in §2 definiertem weiteren Vorgehen.

§11 Haftung der milo rental GmbH
Entsprechend der Ziffer V. 8. und 9. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die vollumfänglich Gegenstand des Mietvertrages werden, übernimmt milo rental GmbH keine Haftung für Fehler, Schäden und Nutzungsstörungen oder -ausfälle, die aus der Verwendung inkompatibler Geräte oder der Verwendung nicht kommerzieller Software, selbst entworfener Software oder nicht registrierter Software, Schriften, Shareware unmittelbar oder mittelbar verursacht wurden.

§12 Mangel während der Mietung
Sollte die Mietware während des geschlossenen Mietvertrages kaputt gehen oder nicht mehr für die vom Mieter vorher schriftlich mit milo rental GmbH abgesprochene Nutzung nutzbar sein, muss der Mieter zur Reduzierung/Behebung des Schadens sich mit einer genauen Fehlerbeschreibung umgehend nach Feststellung während der Mietung per E-Mail an milo@milo-rental.com oder per Tel an 040/521059-60 melden. Tut der Mieter das nicht ist eine nachträgliche Reklamation ausgeschlossen! Milo rental GmbH wird versuchen dann den Mangel telefonisch zu beseitigen, bei längeren Mietungen kann ggf. eine Ersatzlieferung erfolgen. Wichtig: Wenn der Mieter einen Austausch eines Mietgerätes erhält ist dieser Austausch nur dann kostenfrei für den Mieter, wenn sich herausstellt, dass es wirklich an der Mietware gelegen hat. Kann milo rental GmbH keinen Fehler bei dem ausgetauschten Gerät festellen werden Versand- und Abholkosten und ggf. Mietkosten zusätzlich dem Mieter in Rechnung gestellt. Einen kostenlosen telefonischen oder E-Mail Support bieten wir nicht an.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der milo rental GmbH

§1 Präambel
Abweichungen von den AGB der milo rental GmbH oder der ergänzenden gesetzlichen Regelung bedürfen besonderer schriftlicher Vereinbarung. Der Empfang von Angeboten und Annahmeerklärungen von diesen abweichenden Bedingungen stellt keine Anerkennung dieser abweichenden Bedingungen dar, auch wenn milo rental GmbH ihnen nicht nochmals explizit widerspricht. Vorab werden hiermit allen Gegenbestätigungen des Vertragspartners, unter Hinweis auf dessen Geschäftsbedingungen, widersprochen.

§2 Definitionen
A. Unternehmer im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
B. Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
C. Kunde im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
D. Diese AGB gelten für alle aktuellen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen der Firma milo rental GmbH unter Ausschluss abweichender Geschäftsbedingungen des Vertragspartners.
E. Der Vertragspartner erkennt diese AGB durch Auftragserteilung oder durch Annahme unserer Lieferungen und Leistungen an. Es gelten die gesetzlichen Regelungen, sollten die AGB von milo rental GmbH keine Regelungen enthalten.

§3 Zahlungsbedingungen/Preise

A. Die Angebote und Preise von milo rental GmbH sind stets freibleibend.
Alle Preise sind netto zzgl. USt. und verstehen sich als reine Kosten für die Bereitstellung ohne Lieferung, Aufstellung, Montage, Installation oder Einbau exklusive Verpackung und Versand.

B. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von sieben Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen, es sei denn es ist in der Auftragsbestätigung etwas anderes vereinbart.

C. Das Recht zur Preiserhöhung behält sich milo rental GmbH bei Aufträgen mit einer über vier Monate hinausgehenden Liefer­ und/oder Leistungszeit vor, wenn die Einkaufspreise bei dem jeweiligen Hersteller und/oder Anbieter erhöht werden. Der Kunde ist zur Kündigung berechtigt sollte diese Preiserhöhung 5% des beauftragten Preises übersteigen. Das Kündigungsrecht muss innerhalb von sieben Tagen, gerechnet ab der schriftlichen Mitteilung über die Preiserhöhung, ausgeübt werden und schriftlich an milo rental GmbH übergeben werden.

D. milo rental GmbH behält sich das Recht vor, Vertragsbeziehungen mit im Verzug befindlichen Käufern zu beenden. Neu abgeschlossene Lieferverträge können bei vorliegendem Zahlungsverzug gekündigt werden, wenn auf eine Mahnung mit Fristsetzung keine Zahlung erfolgt. Hält milo rental GmbH an dem Vertrag fest, kann die Lieferung von einer Vorauszahlung, Sicherheitsleistung oder Bankbürgschaft einer deutschen Großbank abhängig gemacht werden.

E. Für weitere Dienst- und Werkleistungen sowie Transportleistungen erstellt milo rental GmbH ein individuelles Angebot.

§4 Vertragsschluss

Erst wenn milo rental GmbH die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder durch Ausführung der Lieferung oder Leistung innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Angebotes bestätigt, gelten schriftlich, mündlich oder fernmündlich erteilte Aufträge als angenommen.

§5 Lieferfristen/Teillieferung

A. Liefertermine und -fristen gelten nur annähernd, es sei denn, dass schriftlich ausdrücklich etwas anderes verbindlich vereinbart wurde. Teillieferungen sind für milo rental GmbH in zumutbarem Umfang zulässig. Wird der vereinbarte Liefertermin überschritten, so hat der Vertragspartner, wenn er Unternehmer ist, milo rental GmbH schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird diese Nachfrist von milo rental GmbH schuldhaft nicht eingehalten, so ist der Vertragspartner zum Rücktritt vom Vertrag, nicht dagegen zur Geltendmachung irgendwelcher Schadenersatzansprüche statt der Leistung oder Verzug berechtigt, es sei denn, auf Seiten von milo rental GmbH läge vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vor. Eine Haftung von milo rental GmbH, wegen der Verletzung von Gesundheit, Körper und Leben, bleibt unberührt.

B. Wenn milo rental GmbH aus Gründen höherer Gewalt, insbesondere bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, vor allem Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Einflussbereiches von milo rental GmbH liegen, die rechtzeitige Lieferung nicht in zumutbarem Maße möglich ist, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Dieses gilt auch, wenn diese Umstände nicht bei milo rental GmbH, sondern bei sonstigen Subunternehmern eintreten. Diese Umstände sind auch dann nicht von milo rental GmbH zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges eintreten. milo rental GmbH teilt dem Vertragspartner schnellst möglich Beginn und Ende derartiger Hindernisse mit. Jeder Vertragspartner ist berechtigt, mit einwöchiger Frist, schriftlich den Rücktritt vom Vertrag zu erklären, wenn die Störung länger als einen Monat dauert. Von milo rental GmbH empfangene Gegenleistungen des Vertragspartners werden bei Rücktritt vom Vertrag unverzüglich erstattet. Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners sind ausgeschlossen.

C. Sämtliche Lieferverpflichtungen von milo rental GmbH stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung.

D. Versendungen von Ware sind ausdrücklich vom Kunden anzufragen und die erfolgen in jedem Fall auf Gefahr des Kunden. Mit ordnungsgemäßer Versendung oder Aufgabe an ein Logistikunternehmen geht spätestens die Leistungs- und Preisgefahr auf den Kunden über. Der Gefahrübergang auf den Kunden findet auch dann bei Absendung oder Übergabe der Ware an ein Logistikunternehmen statt, wenn es sich um eine Teilleistung handelt oder zusätzlich Aufstellung, Installation oder Montage Vertragsgegenstand des mit milo rental GmbH abgeschlossenen Vertrages sind. Versicherungen zu versendender Sachen müssen vom Kunden selbstständig abgeschlossen werden.
milo rental GmbH ist nur zur ordnungsgemäßen Aufgabe der bestellten Ware an ein Logistikunternehmen verpflichtet, das im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften haftet. Weitergehende Verpflichtungen von milo rental GmbH bestehen bei einem Versendungsgeschäft gemäß § 447 bzw. § 651 BGB in Verbindung mit § 447 BGB nicht. Ist der Kunde Verbraucher gemäß § 13 BGB und das konkrete Rechtsgeschäft zu einem Zweck abgeschlossen, der weder der gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit des Kunden zugeordnet werden kann, so findet die vorstehende Regelung in §4 Abs. 4. keine Anwendung.

E. Ist der Kunde Unternehmer, ist die gelieferte Ware einer Eingangskontrolle zu unterziehen. Dabei entdeckte offensichtliche Mängel, Minderlieferungen oder die Lieferung einer anderen, als der bestellte Sache, sind unverzüglich, spätestens jedoch am achten Tag nach Empfang der Lieferung schriftlich gegenüber milo rental GmbH anzuzeigen. Zeigt der Kunde die Beschädigung der Ware nicht innerhalb der achttägigen Frist an, so sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Die Bestimmungen der Vorschriften §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt. Stellt der Kunde eine Beschädigung der Ware fest, so ist bei einem Versendungskauf das Transportunternehmen zu informieren und der Tatbestand schriftlich zu protokollieren. Entsprechend hat der Kunde zu handeln, wenn die Transportverpackung unbeschädigt ist und die Warenbeschädigung erst nach dem Auspacken festgestellt wird. Die Versandverpackung ist in jedem Falle aufzuheben. milo rental GmbH ist in jedem Falle zusätzlich unter Übersendung des Schadensprotokolls zu informieren.

§6 Gewährleistung

A. Mängelanzeigen müssen schriftlich erfolgen.

B. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen für Mängelansprüche soweit nachfolgend nicht etwas anderes bestimmt ist. Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gelten zusätzlich die Rügepflichten gemäß der §§ 377, 378 HGB unter Maßgabe der Regelungen in §5 Abs. 5. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

C. milo rental GmbH führt die Nacherfüllung bei begründeten Mängelrügen innerhalb der Verjährungsfrist für Mängelansprüche durch. milo rental GmbH ist zur Ersatzlieferung oder Nachbesserung nach eigener Wahl berechtigt, wenn der Vertragspartner Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist. Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. milo rental GmbH ist berechtigt, die eine Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. (§§ 275 Abs. II und III und 439 Abs. III und 635 Abs. III BGB).

D. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

E. Dem Kunden steht daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu, wenn der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag wählt. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn diesem dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Diese Regelung gilt nicht, wenn milo rental GmbH Vorsatz oder grobes Verschulden oder arglistiges Verschweigen eines Mangels zur Last fallen oder eine Garantie übernommen worden ist. Der Ausschluss des Schadenersatzanspruches gilt nicht für Schäden an Körper und Gesundheit oder bei Verlust des Lebens.

F. Die Schadenersatzhaftung von milo rental GmbH bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, sowie aus unerlaubter Handlung, sind auf den typischerweise entstehenden und vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn milo rental GmbH lediglich leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt. Dasselbe gilt, wenn gesetzliche Vertreter, Organe, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen von milo rental GmbH handeln und einen Schaden verursachen. Die Schadenersatzhaftung von milo rental GmbH, einschließlich der Haftung für seine gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen bei der Verletzung von Nebenpflichten wird ausgeschlossen, soweit milo rental GmbH den Schaden durch leichte Fahrlässigkeit verursacht hat. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht bei Schäden an Körper oder Gesundheit und Verlust des Lebens.

G. Der Kunde trägt die Prüf- und Testkosten einschließlich eventuell angefallener Fahrtkosten und Logistikkosten, wenn der Kunde einen Mangel an einem Produkt anzeigt und es stellt sich bei der Überprüfung durch milo rental GmbH bzw. den Geräteherstellern heraus, dass kein Mangelhaftungsfall vorliegt (z.B. Bedienfehler oder Nutzung von Nichtoriginalsoftware).

H. milo rental GmbH übernimmt keine Haftung für Fehler, Schäden und Nutzungsstörungen oder -ausfällen, die aus der Verwendung inkompatibler Geräte oder der Verwendung nicht kommerzieller Software, selbst entworfener Software oder nicht registrierter Software, Schriften, Shareware unmittelbar oder mittelbar verursacht werden. Es gelten die Rechte der jeweiligen Leistungsrechteinhaber. Der Kunde bestätigt durch Auftragserteilung an milo rental GmbH, dass er die Nutzungsrechte für die eingesetzten Hardwaregeräte und Software besitzt.

I. Der Auftraggeber hat vor Aufnahme von Service-, Support- oder Reparaturarbeiten selbständig für seine Datensicherung zu sorgen. Die Datensicherung hat der Kunde auch vor Durchführung von Gewährleistungsarbeiten durch milo rental GmbH selbständig durchzuführen. milo rental GmbH übernimmt keine Haftung für Datenverluste. Nach dem Stand der Technik sind Inkompatibilitäten von Softwareprogrammen untereinander und mit Hardware nicht in allen Anwendungsgebieten auszuschließen.

J. 1.) Ist der Vertragspartner Unternehmer, beträgt die Verjährungsfrist für alle Mängelhaftungsansprüche gegen milo rental GmbH ein Jahr ab Ablieferung der Sache bzw. dem in § 447 BGB genannten Zeitpunkt bei einem Versendungsgeschäft. Die vorgenannte Verjährungsfrist gilt nicht soweit milo rental GmbH grobes Verschulden oder Vorsatz vorwerflich ist, ein bekannter Mangel arglistig verschwiegen wurde oder Körper und/oder Gesundheit verletzt oder der Vertragspartner das Leben verloren hat.

2.) Ist der Vertragspartner von milo rental GmbH Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so verbleibt es bei den gesetzlichen Verjährungsregelungen der §§ 438,634 a BGB.

3.) Unberührt bleiben in jedem Falle eventuelle von dem Produkthersteller gewährte Garantien und Verlängerungen der Verjährungsfrist für Mängelansprüche.

§7 Haftung von milo rental GmbH

A. Ansprüche aus Produkthaftung gegen milo rental GmbH beschränken sich auf die Benennung des Herstellers oder Vorlieferanten und die Abtretung etwaiger Ansprüche gegen Hersteller, Lieferanten und Importeure. Die Haftungseinschränkungen gelten nicht für Schäden an Körper, Gesundheit und Leben.

B. Die Ziffern §5, §6 und §7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Gewährleistung für die Lieferungen und Leistungen abschließend.

§8 Eigentumsvorbehalt

A. Von milo rental GmbH gelieferte Waren bleiben im Eigentum von milo rental GmbH, solange Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, bestehen. Dies gilt auch für die Einstellung von Einzelansprüchen in eine laufende Rechnung. Der Vertragspartner trägt trotz des Eigentumsvorbehalts die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung der Ware.

B. Eine Verwendung oder Verarbeitung der gelieferten Ware durch den Vertragspartner oder auf Veranlassung des Vertragspartners, erfolgt nach Maßgabe des § 950 BGB für milo rental GmbH, ohne diese zu verpflichten. Bei Verarbeitung mit dem Vertragspartner gehörenden Gegenständen steht milo rental GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu dem Wert der verarbeitenden Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung zu.

C. Der Vertragspartner tritt milo rental GmbH bereits hiermit alle Forderungen aus der Veräußerung von Vorbehaltsware einschließlich aller im Eigentum von milo rental GmbH stehenden Gegenstände mit allen Neben­- und Sicherungsrechten einschließlich Wechsel und Schecks, sowie Saldoforderungen im Rahmen des Kontokorrents als Sicherheit für sämtliche Ansprüche von milo rental GmbH ab. milo rental GmbH nimmt die Abtretung hiermit an.

D. Die Weiterveräußerung ist nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs gestattet. Bei Veräußerung von Waren, an denen milo rental GmbH das Miteigentum erworben hat, beschränkt sich die Abtretung auf den Forderungsanteil, der dem Miteigentumsanteil von milo rental GmbH entspricht. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen, die milo rental GmbH nicht gehören, zu einem Gesamtpreis veräußert, so beschränkt sich die Abtretung auf den anteiligen Betrag der von milo rental GmbH erstellten Rechnung einschließlich Umsatzsteuer für die mit veräußerte Vorbehaltsware.

E. Übersteigt der Wert der Sicherheit von milo rental GmbH die zu sichernde Forderung um mehr als 20 %, so wird milo rental GmbH auf Verlangen des Vertragspartners insoweit die Sicherheit freigeben.

F. Dem Vertragspartner ist die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware für den Fall untersagt, wenn und soweit ein wirksames Abtretungsverbot zwischen dem Vertragspartner und seinen Kunden besteht. Solange der Eigentumsvorbehalt von milo rental GmbH besteht, ist der Vertragspartner nicht berechtigt die Ware sicherungshalber an einen Dritten zu übereignen und zu verpfänden. Wird die Ware oder der gesondert aufbewahrte Erlös oder die Forderung aus dem Weiterverkauf gepfändet oder in anderer Weise gefährdet, so ist milo rental GmbH sofort schriftlich Mitteilung zu machen, und zwar unter Beifügung des Pfändungsprotokolls bzw. des Pfändungsbeschlusses.

G. Mit einer Zahlungseinstellung infolge der Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, eines außergerichtlichen Vergleichsverfahrens, eines Scheck- oder Wechselprotests oder einer erfolgten Pfändung, erlischt das Recht zum Weiterverkauf oder der Verarbeitung der Waren und zum Einzug der Außenstände. Danach einhergehende abgetretene Außenstände sind sofort auf einem Sonderkonto anzusammeln. Dieselben Rechte stehen milo rental GmbH gegenüber dem Vertragspartner zu, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtung nicht ordnungsgemäß erfüllt.

H. Eine etwaige Warenrücknahme erfolgt immer nur sicherungshalber. Hierin liegt, auch wenn nachträglich Teilzahlungen gestattet werden, kein Rücktritt vom Vertrag. Fremde Eigentumsvorbehalte werden von milo rental GmbH nicht akzeptiert. Ihnen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

§9 Zahlungsverzug

1. milo rental GmbH setzt in seinen Rechnungen regelmäßig eine Zahlungsfrist gemäß § 286 BGB. Mit Ablauf der von milo rental GmbH gesetzten Zahlungsfrist fällt der Kunde automatisch in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Mit Verzugseintritt gemäß §§ 286 Abs. I, II, 286 Abs. III BGB kann milo rental GmbH Verzugszinsen gemäß § 288 BGB von dem Kunden beanspruchen. In jedem Falle kommt der Kunde spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Forderungsaufstellung in Verzug, mit der Folge, dass die Forderung gemäß §§ 288, 247 BGB zu verzinsen ist. Auf den automatisch 30 Tage nach Rechnungserhalt eintretenden Verzug gegenüber Verbrauchern gemäß § 288 Abs. III BGB weist milo rental GmbH in Rechnungen jeweils besonders hin.

2. Spricht milo rental GmbH eine zweite oder dritte schriftliche Mahnung aus, so wird jeweils eine Mahnkostenpauschale in Höhe von 10 Euro pro Mahnung berechnet.

3. milo rental GmbH behalten sich das Recht vor, im Falle der Inanspruchnahme von Kredit, höhere als die gemäß §§ 286 ff. BGB anfallenden regelmäßigen Verzugszinsen geltend zu machen.

§10 Datenschutz

Der Vertragspartner ist damit einverstanden, dass ihn betreffende Daten, soweit sie für die ordnungsgemäße Abwicklung der Aufträge erforderlich sind, von milo rental GmbH gespeichert werden.

§11 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der zu regelnden Vertragsgrundlage unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

§12 Schriftform/Mündliche Nebenabreden

Der geschlossene Vertrag stellt die abschließende Fixierung der zwischen den Vertragspartnern getroffenen Vereinbarungen dar. Auf die Ergänzung, Abänderungen oder den Ausschluss dieser Bedingungen, insbesondere dieser Klausel und der vertraglichen Vereinbarungen, werden sich die Vertragsparteien nur berufen, soweit dies schriftlich bestätigt ist. Das Schriftformerfordernis gilt auch für die Befreiung von der Schriftform.

§13 Anwendbares Recht/Gerichtsstand

A. Es gilt die ausschließliche Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.

B. Gerichtsstand ist der Firmensitz von milo rental GmbH soweit der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder des Privatrechts ist. milo rental GmbH ist auch berechtigt, einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder des Privatrechts an dessen Geschäftssitz bzw. Wohnsitz zu verklagen.

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